Das hatte ich ja unten prognostiziert – es geht um nichts anderes als eine Attacke auf das Grundgesetz im Falle der aktuellen “Integrationsdebatte”. Es geht darum, den Wohlstand insbesondere von Beamten und sonstwie mit staatlichen Pensionsansprüchen Versehenen gegen “Unterschichten” und “Migranten” abzusichern.
Gunnar Heinsohn musste sich jetzt, getrieben, wie er wirkt, natürlich auch noch zu den Sarrazinschen Vorlagen zu Worte melden – ein zweiter Name ja, der wie ein Minenhund brav jenes Terrain erkundet, das die Großparteien kurze Zeit später besetzen. Immerhin gebührt ihm der Verdienst, so klar auszusprechen, daß Gleichheitsgebot und Sozialstaatsprinzip doch der Funktionalität sozialdarwinistisch-ökonomischer Selektion zu opfern seien. Und ganz, wie das bei antidemokratischen Denkern so ist, delegiert er die Abschaffung des Kernbestandes des Grundgesetzes nicht etwas an das Parlament, sondern zum einen an das Bundesverfassungsgericht, zum anderen an “die Familie” – eine seltsam paradoxe Intervention, das Verfassungsgericht aufzufordern, gegen die Verfassung zu agieren:
“Der niederländische Weg, bei einer Höchstsumme von 3000 Euro für eine hilfebedürftige Familie Schluss zu machen, ist hier ausgeschlossen. Bekommt eine Sozialhilfefamilie in den Niederlanden noch ein weiteres Kind, gibt es für dieses kein Extrageld. Faktisch wirkt das als Kürzung für alle Familienmitglieder und dämpft den Impuls, das Einkommen durch Neugeborene zu vermehren.
Unser Verfassungspatriotismus kollidiert mit der Versorgungskraft
Bei uns jedoch ist der Hilfeanspruch an die Person gebunden. Seine Übertragung an das Familienkollektiv verletzt das Gleichheitsprinzip und ist deshalb verfassungswidrig. Unakzeptabel ist auch der amerikanische Weg, der seit 1997 nur maximal fünf Jahre Sozialhilfe vorsieht und damit die Geburtenzahl bei bildungsfernen Hilfeempfängern bis 2005 um 70 Prozent gesenkt hat.
Die Amerikaner verletzen zwar nicht das Gleichheitsprinzip, aber wegen fehlender Lebenslänglichkeit der Versorgung die Menschenwürde. Das gilt auch für andere Regierungen, die Zuwanderer erst einmal fünf oder zehn Jahre von der Sozialhilfe ausschließen. Was sie, Den Haag oder Washington machen, wäre in Deutschland strafbar.
Gleichwohl kollidiert unser Verfassungspatriotismus mit der Versorgungskraft des vergreisenden Restes. Wird deshalb das Sozialstaatspostulat des Grundgesetzes bald genauso vor das Bundesverfassungsgericht müssen wie hochrangige Verleumder Sarrazins? Oder werden die – gewiss ebenfalls raren – Verfechter seiner Reform dann als Verfassungsfeinde am Pranger landen?”
Als Teil des vergreisenden Restes, der vermutlich sein Leben lang von “Transferleistungen” der arbeitenden Bevölkerung lebte, wäre vielleicht geboten, avantgardistisch die Versorgung des Herrn Heinsohn an seine Kinder zu deligieren. Ansonsten liegt der Text ausnahmsweise passagenweise über dem Niveau sonstiger Verlautbarungen des ehemaligen Pädagogikprofessors, ganz interessant und zugleich verräterisch der Verweis auf folgendes Phänomen:
“Die Mehrheitsgesellschaft versteht zumeist nicht, dass der eingeforderte Verzicht auf solche Haltungen diese jungen Migranten nur von neuem mit dem Rücken an die Wand drängen würde. Ihre Integrationsverweigerung ist ja kein Selbstzweck, sondern soll einen Selbstwert bewahren, für den persönliche Leistungsressourcen fehlen. Solche jungen Türken verhalten sich durchaus ähnlich wie deutsche Schulversager, die durch Nationalismus eine Größe erlangen wollen, die das eigene Potenzial nicht hergibt.”
Mal ab von Termini wie “Schulversager”, “Integrationsverweigerer”, “das eigene Potenzial nicht hergibt” – was Heinsohn hier durchaus richtig darlegt, sind Mechanismen der Statusgewinnung in einer durch und durch funktionalistischen Welt. Das “Leistungkriterium” selbst bildet einen Widerspruch zum Egalitarismus des Grundgesetzes, das unabhängig von konkreten, persönlichen Eigenschaften Menschwürde und Menschenwert zuspricht. Das “Leistungskriterium” ist im engeren Sinne menschenverachtend und zudem patriachal, weil es auf sich behauptende Männlichkeit im Konkurrenzgeschehen setzt, und DAS ist das Problem, nicht das “Fehlen persönlicher Leistungsresourcen”.
Freundlicherweise bestätigt Herr Heinsohn hier auch die Verlogenheit des gesamten Diskurses, der von “Leitkultur” schwadroniert, während er Litaneien zur “Integration” anstimmt, indem er die kompensatorische Funktion des “Nationalen” heraus arbeitet. Für ihn scheint der staatliche Rahmen lediglich dazu da zu sein, Funktionserfordernisse einer durch und durch kapitalistischen Gesellschaft bereit zu stellen; zu fragen ist wiederum, wie er sich denn da als Ex-Professor verortet.
Er entlarvt zudem die Verlogenheit jener Liberalen, die behaupten, es ginge ihnen um Individualrechte, wenn sie gegen Sozialstaat und “Migranten” hetzen. Nee, Heinsohn spricht unverblümt aus, daß diese schnurz sind, prioritär ist die Rolle des Rädchens im Getriebe, und wessen Form da nicht paßt, wird mittels Nationalstaat exkludiert und hat alle Individualrechte verwirkt. Hier greifen all die tradierten, linken Kritiken an dem Widerspruch zwischen dem universalistischen Geist der genuin liberalen Verfassungen und ihrer de facto-Stabilisierung von inegalitären, kapitalistischen Besitzverhältnissen.
Das Sozialstaatsprinzip sollte hier Linderung verschaffen, nun wird es mit der Behauptung von Gruppenidentitäten (“Aleviten”, “Anatolier” etc.) ausgehebelt werden, nachdem Herr Heinsohn vorher gegen “volksdeutsche Unterschichten” wetterte, insbesondere alleinerziehende Mütter.
Daß nämlich die Konsequent seiner Ausführungen wäre, halb Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg in die Sahara oder nach Sibirien zu deportieren oder sonstwie zu entsorgen, das verschweigt er – noch . Insofern kann nur einmal mehr die Konsequenz sein, daß die “Überflüssigen” aus Anatolien, Afrika und Meck.-Pomm. sich verbündeten. Den Anteil der Anteilslosen einfordern. Leider bleibt dieses wohl weiter Utopie. Ich geh jetzt Schönberg hören.
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